Haftung, Urheberrecht, Datenschutzerklärung

Impressum und Datenschutz

Haftung und Urheberrecht

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Kontakt und Verwantwortlichkeit

Verantwortliche Person/Firma: Vollständiger Vor- und Nachname (natürliche Personen) oder Firmenname (inkl. Rechtsform, z.B. GmbH, AG).

Adresse: Vollständige Postadresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

Kontakt: E-Mail-Adresse und ein weiteres, schnelles Kommunikationsmittel (z.B. Telefonnummer). direkt anklickbar

Registerdaten: Falls vorhanden, Registernummer und Handelsregistergericht.

Umsatzsteuer-ID: Falls vorhanden, die USt-IdNr..

Journalistisch-redaktionelle Inhalte: Wenn vorhanden, muss ein inhaltlich Verantwortlicher mit Adresse benannt werden

Datenschutzerklärung

Gemäss dem schweizerischen Datenschutzrecht sind mindestens folgende Angaben erforderlich (Art. 19 Abs. 1 DSG):

  • Identität und Kontaktdaten der oder des Verantwortlichen, also der Betreiberin oder des Betreibers der Website (Firma oder Name, Postadresse, E-Mail-Adresse)

  • Zweck oder Zwecke, für den oder die Personendaten bearbeitet werden

  • Empfänger:innen oder Kategorien der Empfänger:innen, denen Personendaten bekannt gegeben werden

Dazu kommen immer Angaben über Ansprüche und Rechte, die betroffene Personen anmelden können. Beispiele sind das Recht auf Auskunft, das Recht auf Löschung und das Recht auf Widerspruch oder das Recht auf Anzeige oder Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde wie dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in der Schweiz.

Je nach Verantwortlicher oder Verantwortlichem und je nach Bearbeitung von Personendaten können folgende weiteren Angaben erforderlich sein:

  • Kategorien der beschafften Personendaten, sofern diese Personendaten nicht direkt bei den betroffenen Personen beschafft werden

  • Bekanntgabe von Personendaten in andere Staaten («Daten-Export») und wie dabei der Datenschutz gewährleistet wird

  • Kontaktdaten einer allfälligen Datenschutzberaterin oder eines allfälligen Datenschutzberaters (Art. 10 DSG)

  • Kontaktdaten einer allfälligen schweizerischen Datenschutz-Vertretung (Art. 14 DSG)

  • Offenlegung von allfälligen automatisierten Einzelentscheidungen und dem Recht auf die Prüfung solcher Entscheidungen durch einen Menschen (Art. 21 DSG)

Gemäss dem europäischen Datenschutzrecht sind weitere Angaben erforderlich (Art. 13 DSGVO):

  • Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung von Personendaten, beispielsweise die Einwilligung der betroffenen Personen oder die überwiegenden berechtigten Interessen des oder der Verantwortlichen (Art. 6 DSGVO)

  • Kontaktdaten einer allfälligen Datenschutzbeauftragten oder eines allfälligen Datenschutzbeauftragten

  • Kontaktdaten einer allfälligen EU-Datenschutz-Vertretung (Art. 27 DSGVO)

  • Dauer der Speicherung von Personendaten oder Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer

  • Offenlegung von allfälligem Profiling (Art. 22 DSGVO)

Unabhängig von der Bearbeitung von Personendaten sollte in Datenschutzerklärungen über die Verwendung von Cookies informiert werden.